Navigieren in Birrwil

Vorübergehende Verkehrsbeschränkung Seestrasse

Gemäss § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes ist der Gemeinderat zuständig für die Anordnung von Signalisationen im Bereich von Gemeindestrassen und Privatstrassen mit öffentlichem Verkehr. Der Gemeinderat ordnet folgende vorübergehende Verkehrssignalisation an:

Birrwil, Seestrasse

Für die Dauer der Baustelle „Abbruch Restaurant Schifflände und Neubau Restaurant mit Hotelzimmern, Neubau Parking und Ausweichstelle“: „Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen“, Zusatz „Ausgenommen Zubringer“.

Einwendung

Einwendungen gegen diese vorübergehende Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation beim Gemeinderat Birrwil einzureichen. Die Einwendung muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

GEMEINDERAT BIRRWIL