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Gemeinderatsnachrichten

Bauwesen

Baubewilligung
  • Cherix Roland und Monika, Wannefeld 1, 5708 Birrwil; Dach- und Fassadensanierung, Einbau neue Fenster; Wannefeld, Parzelle Nr. 1644, Gebäude Nr. 1 (AGV-Nr. 434).
  • Einwohnergemeinde Birrwil, vertreten durch den Gemeinderat, Dorf 1, 5708 Birrwil; Einbau Holzschnitzelheizung im neuen Gemeindewerkhof und Neubau Holz-Nahwärme-verbundleitungen mit Kabelschutzrohranlagen, Diverse Parzellen, Obere Wanne, Dorf, Säumärt, Untere Wanne, Goldene Wand.
Kosten der Sonderschulung, Heime und Werkstätten 2011

Gemäss dem Gesetz über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen tragen der Kanton und die Gemeinden die Kosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten gemeinsam. Der Kantonsanteil beträgt 60 % und der Gemeindeanteil 40 %. Die Belastung der Gemeinden erfolgt nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl. Pro Einwohner resultiert ein Gemeindebetrag von Fr. 217.35. Dies entspricht für die Gemeinde Birrwil einem Betrag von total Fr. 206‘047.15 für das Jahr 2011.

Quartalsinfo der Repol aargauSüd

Der Quartalsinformation (01/2012) der Regionalpolizei aargauSüd kann folgendes entnommen werden: Es wurden 3 Geschwindigkeitskontrollen mit einer durchschnittlichen Übertretungsquote von 18 % durchgeführt. Die höchst gemessene Geschwindigkeit betrug 81 km/h (Seetalstrasse). Während der Arbeitszeit ist die Repol aargauSüd 8 Mal in die Gemeinde Birrwil ausgerückt, davon 1 Mal bezüglich häuslicher Gewalt. Ausserhalb der Arbeitszeit fanden keine Einsätze statt.

Hundesteuer

Am 1. Mai 2012 werden die Hundetaxen für 2012/2013 fällig. Gleichzeitig tritt auch das neue Hundegesetz (HuG) in Kraft. Dieses Gesetz bringt folgende Neuerungen mit sich:

  • Die Gemeinden überprüfen die 15-stellige Mikrochip-Nummer im Heimtierausweis und vergleichen sie mit der ANIS-Datenbank.
  • Gemäss Art. 68 Abs. 2 der Tierschutzverordnung sind alle Personen, die sich nach dem 1.9.2008 einen Hund angeschafft haben, verpflichtet, einen Sachkundenachweis zu erbringen.
  • Die Hundetaxe beträgt für das Jahr 2012 neu Fr. 115.00 (davon müssen Fr. 15.00 an den Kanton abgeliefert werden). Die Hundemarken werden abgeschafft.

Die Hundesteuer ist bis Ende Mai 2012 bar am Schalter der Gemeindekanzlei zu bezahlen. Gleichzeitig sind folgende Dokumente vorzuweisen:

  1. Heimtierausweis (Heimtierpass) bzw. Impfausweis
  2. Bestätigung über den Sachkundenachweis (Theorie und Praxis) pro Hund

Von der Zahlung der Hundetaxe befreit sind Sanitäts-, Lawinen-, Katastrophen- und Flächensuchhunde, Blindenführhunde, Behindertenhunde, Schweisshunde und Diensthunde, die bei der Polizei, beim Grenzwachtkorps und bei der Armee eingesetzt werden. Hunde von Angehörigen privater Sicherheitsdienste sind nicht von der Hundetaxe befreit.

Tag der Arbeit – Verwaltung bleibt geschlossen.

Am 1. Mai 2012 bleibt die Gemeindeverwaltung den ganzen Tag geschlossen. Für Todesfälle besteht unter der Telefonnummer 062 765 06 60 ein Pikettdienst. Ab Mittwoch, 2. Mai 2012, sind wir wieder für Sie da.

GEMEINDERAT BIRRWIL