Kunz Manfred und Jacqueline, Wilifeld 27, 5708 Birrwil; Teilweise Überdachung bestehendes Flachdach mit Nutzungsänderung (Flachdach in Terrasse) und Erweiterung Autoabstellplatz; Wilifeld, Parzelle Nr. 1468, Gebäude Nr. 27 (AGV-Nr. 212)
Markaj Robert, Rebhaldenstrasse 8, 8716 Schmerikon; Um- und Anbau Mehrfamilienhaus und Abbruch Garage; Untere Wanne 21, Gebäude AGV-Nrn. 181 und 241, Parzelle Nr. 307.
Der Gemeinderat stimmt der Farbauswahl (Ziegel) für ein Einfamilienhaus im Wilifeld
(Neubau) zu.
Das Anmeldeformular für die Prämienverbilligung im Jahre 2013 ist der Gemeindekanzlei, zusammen mit dem Krankenversicherungsausweis für das Jahr 2012, bis spätestens 31. Mai 2012 einzureichen. Die Frist ist unbedingt einzuhalten. Wer kein Formular erhielt und trotzdem Anspruch auf Prämienverbilligung erheben will, kann bei der Gemeindekanzlei ein Anmeldeformular mit Merkblatt beziehen.
Gemäss Art. 699 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ist das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wild wachsender Beeren, Pilze und dergleichen in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet. Allerdings gibt es auch für den Wald einschränkende Vorschriften. Betreten heisst nicht befahren. Reiten und Radfahren auf Waldgrundstücken sind nicht erlaubt. Wald darf nur auf den Waldstrassen mit Fahrrädern befahren werden (ausser dies ist explizit verboten). Motorisierter Verkehr ist im Wald verboten (ausgenommen Waldbewirtschaftung). Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
Der Auftrag zum Ersatz der UV-Anlagen in den Reservoiren Berg und Ländern wird der Firma Aquafides Schweiz AG, Dietlikon, vergeben.
Die materielle Unterstützung eines Einwohners konnte aufgrund der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eingestellt werden.
GEMEINDERAT BIRRWIL