Wir bitten die Hundehalter, die Hundesteuer bis spätestens am 31. Juli 2012, bei der Gemeindekanzlei (bitte Sommeröffnungszeiten beachten) zu begleichen. Bei der Vorsprache am Schalter der Gemeindekanzlei sind folgende Unterlagen mitzubringen:
2. Bestätigung über den Sachkundenachweis (Theorie und Praxis) pro Hund
Die Hundesteuer beträgt seit dem Jahr 2012 neu CHF 115.--. Die Bezahlung hat bar zu erfolgen.
Bei einer Bezahlung der Hundesteuer nach dem 31. Juli 2012 wird aufgrund der zusätzlichen Umtriebe ein Aufschlag von CHF 20.00 verrechnet.