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Temporäre Verkehrsbeschränkung Rankstrasse

Gemäss § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes ist der Gemeinderat zuständig für die Anordnung von Signalisationen im Bereich von Gemeindestrassen und Privatstrassen mit öffentlichem Verkehr. Der Gemeinderat ordnet folgende vorübergehende Verkehrssignalisation an:

Birrwil, Rankstrasse

Für die Dauer der Baustelle „Neubau EFH, Parzelle Nr. 1753, Rank“:
Parkverbot (Signal 2.50) entlang den Parzellen Nr. 1309 und 1753 (beidseitig).

Einwendung

Einwendungen gegen diese vorübergehende Verkehrsbeschränkung sind innert
30 Tagen seit Publikation beim Gemeinderat Birrwil einzureichen. Die Einwendung muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

GEMEINDERAT BIRRWIL