Neubau und Ausbau Werkleitungen Rankstrasse
Der Beitragsplan „Neubau und Ausbau Werkleitungen Rankstrasse“ liegt gestützt auf § 35 Abs. 1 und 2 des kantonalen Baugesetzes (BauG) in der Zeit vom 1. Oktober 2012 bis 30. Oktober 2012 während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei Birrwil zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die betroffenen Grundeigentümer werden mit separatem Schreiben auf die Publikation und die öffentliche Auflage aufmerksam gemacht.
Allfällige Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Birrwil, Dorf 1, 5708 Birrwil, einzureichen. Diese haben eine Begründung und einen Antrag zu erhalten, es ist anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung anstelle des aufliegenden Beitragsplanes verlangt wird. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, wird nicht eingetreten.
19. September 2012
Gemeinderat Birrwil