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Beschlüsse Gemeindeversammlung

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Gemeindeversammlung veröffentlicht. Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.

Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2012
  1. Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2012.
  2. Zustimmung zur Erhöhung der Abwassergebühren.
  3. Zustimmung zum Verpflichtungskredit zur Ersatzbeschaffung eines Pikettfahrzeuges der Feuerwehr.
  4. Zustimmung zum Beitritt Gemeindeverband Lebensraum Lenzburg Seetal unter Genehmigung der Satzungen, Auflösung des Regionalplanungsverbandes Lenzburg-Seetal und Übertragung des Gemeindeanteils.
  5. Genehmigung Voranschlag für 2013 und Festsetzung des Steuerfusses von 100 %.
Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. November 2012
  1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. Juni 2012.
  2. Genehmigung Voranschlag für 2013.

Sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann gestützt auf § 31 des Gemeindegesetzes und Ziffer III der Gemeindeordnung von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert der Frist von 30 Tagen seit der Publikation im Wynentaler Blatt ergriffen werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 27. Dezember 2012.

GEMEINDERAT BIRRWIL