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Gemeinderatsnachrichten

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Bauwesen
Publikation
  • Lotter Ivo und Lehner Sabine, Bergstrasse 35, 5708 Birrwil; Diagonalgeflechtszaun; Bergstrasse, Parzelle Nr. 1069, Liegenschaft Nr. 35 (AGV-Nr. 348).
  • Rotondo Michele, Bollbergstrasse 22, 5600 Lenzburg; Montage Verglasung Ostseite / anstelle gedeckter Sitzplatz neu Wintergarten (nachträgliches Gesuch); Parzelle Nr. 1429, Gebäude Nr. 35 (AGV-Nr. 518), Hübelreben.
Angebotsverzeichnis „Alter“ und „Pflegeheimverzeichnis“
Bei der Vielfalt an Themen und Angeboten rund ums Alter ist es nicht immer einfach den Überblick zu behalten. Damit ältere Menschen und ihre Angehörigen schnell und einfach das passende Angebot finden bzw. präzise Informationen erhalten, hat das Departement Gesundheit und Soziales zwei Online-Verzeichnisse auf www.ag.ch aufgeschaltet. Im „Angebotsverzeichnis Alter“ (www.ag.ch/alter) finden Sie Angebote rund um Alter und zu unterschiedlichen Lebenslagen. Das „Pflegeheimverzeichnis“ (www.ag.ch/dgs) bietet einen Überblick über die Leistungen und Tarife aller Aargauer Pflegeheime.
 
Prämienverbilligung Krankenpflegeversicherung
Die Formulare für die Krankenkassenprämienverbilligung 2014 können ab sofort bei der SVA-Zweigstelle bezogen werden. Das Gesuch ist zusammen mit der Krankenkassenversicherungspolice (Grundversicherung) des Jahres 2013 (gültig ab 1. Januar 2013) einzureichen. Unvollständige Anträge werden nicht entgegengenommen und retourniert. Die Anträge für die Prämienverbilligung sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens am 31. Mai 2013 bei der Gemeindezweigstelle einzureichen. Verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden. Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen, müssen kein Anmeldeformular einreichen. Ein vom Bund festgelegter Pauschalbetrag wird bei der Berechnung des Ergänzungsleistungsanspruchs automatisch berücksichtigt. Selbständig besteuerte Personen in Ausbildung haben nur dann einen eigenen Anspruch auf Prämienverbilligung, wenn sie zur Hauptsache selber für ihren Unterhalt aufkommen. Sie haben ihren Anspruch mit einem zusätzlichen Formular genauer auszuweisen. Für die Beurteilung des Anspruchs wird vor allem auch darauf abgestellt, ob die Eltern in der Steuererklärung einen Kinderabzug geltend machen und damit bestätigen, dass sie für mehr als die Hälfte des Unterhaltes der Person in Ausbildung aufkommen. Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindezweigstelle (Tel. 062 765 06 60) gerne zur Verfügung.
 
Überarbeitung Quellschutzzonenreglemente – Auftragserteilung
Gemäss § 26 Abs. 3 der Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer (V EG UWR) müssen Schutzzonen und die dazugehörigen Reglemente in der Regel alle 15 Jahre überprüft und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Da die Schutzzonenreglemente der Quellfassungen „Berg“ und „Ländern“ beide aus dem Jahre 1993 stammen, muss die Überarbeitung nun in Angriff genommen werden. Der Gemeinderat Birrwil hat daher den entsprechenden Auftrag an das Büro Dr. Heinrich Jäckli AG, Baden, erteilt. Es handelt sich um dasselbe Büro, welches bereits die heute gültigen Reglemente erarbeitet hat.
 
Hundekontrolle 2013
Seit 1. Mai 2012 ist das neue Hundegesetz in Kraft. Gestützt darauf sind alle Hunde ab drei Monaten meldepflichtig. Bei der Neuanschaffung sowie bei Zuzug muss der Hund innert
10 Tagen bei der Wohngemeinde angemeldet werden. Bei der Anmeldung sind Kopien des Heimtierausweises, des Sachkundenachweises und der Haltebewilligung (sofern nötig) abzugeben. Zudem sind alle Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, Adressänderungen oder Tod des Hundes) der Wohngemeinde und der ANIS (ANIMAL Identity Services) zu melden.
Von den bisherigen Hundebesitzern wurden die erforderlichen Daten im vergangenen Jahr erhoben. Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter im letzten Jahr die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen ca. Mitte April 2013 die Rechnung für die Hundetaxe 2013 im Betrag von Fr. 115.00 zur Zahlung zugestellt. Weitere Massnahmen sind nicht nötig. Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir um entsprechende Meldung bis am 12. April 2013 an die Gemeindekanzlei. Gestützt darauf kann die entsprechende Mutation im Register vorgenommen werden.
 
Wasserproben NAQUA 2011
Das Amt für Verbraucherschutz stellt der Gemeinde die Auswertung der NAQUA-Wasserproben aus unserer Gemeinde zu. Die NAQUA-Analysen umfassen eine breite Palette von Substanzen, die aus den zivilisatorischen Nutzungen von Boden und Umwelt ins Grund- oder Quellwasser gelangen können. Den Auswertungen ist zu entnehmen, dass das Trinkwasser den Toleranzwert für Nitrat unterschritten hat und sowohl die im Standardprogramm aufgeführten Pflanzenschutzmittel als auch flüchtige organische Substanzen (VOC) in den Proben nicht nachweisbar waren. Das Birrwiler Trinkwasser weist somit eine einwandfreie Qualität auf.

GEMEINDERAT BIRRWIL