Am 9. Juni 2013 findet die Gesamterneuerungswahl für 5 Mitglieder des Gemeinderates Birrwil für die Amtsperiode 2014/2017 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises (Gemeinde Birrwil) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Birrwil bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d.h. bis Freitag, 26. April 2013, 12.00 Uhr) einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Wahlvorschlag_Gemeinderat_1_WG_neutral [PDF, 24.0 KB]
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
5708 Birrwil, 5. März 2013
Gemeinderat Birrwil