· Erschliessungsprogramm Gemeinde Birrwil
Da es sich einem Erschliessungsprogramm (gemäss § 33 Abs. 2 BauG) um ein behördenverbindliches Planungsinstrument handelt, ist verfahrensrechtlich keine öffentliche Auflage notwendig. Dennoch möchte der Gemeinderat Birrwil hiermit der Bevölkerung Gelegenheit zur Mitwirkung geben.
Diese freiwillige Auflage dient daher dazu, die Bevölkerung über das Erschliessungsprogramm zu informieren und nachvollziehbare Anliegen in die Planung aufzunehmen. Die gewonnenen Erkenntnisse sind für die weitere Planung erfahrungsgemäss gewinnbringend.
Jedermann kann schriftlich, unter Nennung von Name und Anschrift, während der Zeitspanne vom 10. Juni 2013 bis 9. Juli 2013 dem Gemeinderat Birrwil, 5708 Birrwil, Bemerkungen und Vorschläge zum Vorlagenentwurf einreichen. Während dieser Zeit liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme in der Gemeindekanzlei Birrwil öffentlich auf.
Es handelt sich um eine freiwillige Mitwirkung, daher sind keine Rechtsmittel anwendbar.
Für den ersten Eindruck stellen wir Ihnen untenstehend den Bericht zum Erschliessungsprogramm auch digital zur Verfügung. Die recht umfangreichen Anhänge/Beilagen sind jedoch auf der Kanzlei einzusehen. Danke für Ihr Verständnis.
Entwurf_Bericht_Erschliessungsprogramm_22.05.13 [PDF, 554 KB]