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Beschlüsse Gemeindeversammlung

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Gemeindeversammlung veröffentlicht. Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.

Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Juni 2013

  1. Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2012.
  2. Genehmigung Rechenschaftsbericht 2012.
  3. Genehmigung Passation der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2012.
  4. Genehmigung Teiländerung Gemeindeordnung; Reduktion Anzahl Mitglieder der Finanzkommission.
  5. Zustimmung Verpflichtungskredit Sanierung und Neugestaltung Umgebung Schul- und Gemeindehaus.
  6. Zustimmung Rahmenkredit. Umsetzung GEP-Massnahmen (Abwasser).
  7. Zustimmung Verpflichtungskredit Vorplanung Moderne Melioration.
  8. Zustimmung Totalrevision Abfallreglement (Variante 1: Volumenabhängiges System mit 33 % der Grüngutkosten in der Grundgebühr)

Ortsbürgergemeinde vom 7. Juni 2013

  1. Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. November 2012.
  2. Genehmigung Rechenschaftsbericht 2012.
  3. Genehmigung Passation der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2012.

Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann gestützt auf § 31 des Gemeindegesetzes und Ziffer III der Gemeindeordnung von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert der Frist von 30 Tagen seit der Publikation im Wynentaler Blatt ergriffen werden.

Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeinde sind abschliessend.

Ablauf der Referendumsfrist: 11. Juli 2013

GEMEINDERAT BIRRWIL