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Amtliche Publikation

Öffentliche Auflage:

Folgende Baupläne können während der Auflagefrist bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden:
  
Bauherrschaft

Härri Matthias und Barbara, Wilifeld 49, 5708 Birrwil

Grundeigentümer

Härri Matthias und Barbara, Wilifeld 49, 5708 Birrwil

Projektverfasser

Baumann Holzbau-Innenausbau AG,
Industriestrasse 2, 5712 Beinwil am See

Bauobjekt                
Umbau und Sanierung EFH
Auflagefrist
5. August 2013 – 3. September 2013

 
Bauherrschaft

Walti Kurt, Höhenweg 21, 5035 Unterentfelden

Grundeigentümer

Walti Kurt, Höhenweg 21, 5035 Unterentfelden

Projektverfasser
Walti Rahel, Friedensweg 8, 8810 Horgen
Bauobjekt
Erneuerung Ölheizung mit neuem Aussenkamin
Auflagefrist
2. September 2013 – 1. Oktober 2013
 
 
 
Bauherrschaft                 

Baukonsortium Baumgarten
c/o Bento Investment AG, Bremgarterstrasse 56, 8967 Widen

Grundeigentümer

Fürst Claudia, Wilifeld 26, 5708 Birrwil
Tobler Bernhard und Bruna, Hauptstrasse 7,
5453 Remetschwil
Buchmann Daniel und Bolliger Sylvia, Dinkelhof 8, 5706 Boniswil
Jordi Hans-Peter, Ahornstrasse 22, 8600 Dübendorf
Schönhart Sabrina, Meierwiesenstrasse 54,
8064 Zürich

Projektverfasser

Walter Egli und Partner GmbH,
Rebbergstrasse 16, 5408 Ennetbaden

Bauobjekt
Nachtragsgesuch zum Neubau Mehrfamilienhaus /
Erstellen Swimmingpool auf Attikaterrasse
Auflagefrist
2. September 2013 – 1. Oktober 2013
 

Einwendungen: Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemein­derat 5708 Birrwil schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht ver­längert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selber oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzule­gen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
 
Öffentliche Auflage: Die Baupläne können während der Auflagefrist bei der Ge­meindekanzlei eingesehen werden.
 
GEMEINDERAT BIRRWIL