Publikation
Der Gemeinderat genehmigt den Installationsplan des Einfamilienhauses der Werner Wernli Immobilien AG, Hunzenschwil, Wilifeld, Parzelle Nr. 1755, mit Auflagen.
Nach Durchführung der freiwilligen Mitwirkung (leider haben sich nur zwei Personen aus der Bevölkerung daran beteiligt), hat der Gemeinderat das Erschliessungsprogramm (§ 33 Baugesetz) über die Gemeinde Birrwil beschlossen. Den Stimmberechtigten wird das Erschliessungsprogramm an einer der nächsten Gemeindeversammlungen zur Kenntnis gebracht.
Nachdem eine Birrwiler Liegenschaft wieder bewohnt ist, wird der Erlass der Jahrespauschale für die Kehrichtabfuhr per sofort aufgehoben.
Das Departement Gesundheit und Soziales, Amt für Verbraucherschutz, teilt mit, dass am 10. September 2013 Wasserproben in der Wasserversorgung Birrwil entnommen wurden. Die Resultate entsprechen den Anforderungen an Trinkwasser gemäss der Hygieneverordnung. Die Proben wiesen somit eine einwandfreie mikrobiologische Qualität auf.
Für die Eidg./Kant. Volksabstimmung und die Wahl des Gemeindeammanns und Vizeammanns vom 22. September 2013 gingen insgesamt 428 Stimmrechtsausweise ein. Davon mussten 4 (0.93 %) als ungültig erklärt werden. Von den gültigen Stimmrechtsausweisen (424) gingen 12
(2.83 %) an der Urne am Sonntagmorgen ein. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 53 %. bei der Eidg./Kant. Volksabstimmung und bei rund 44 % bei den kommunalen Wahlen.
Gemäss Finanzdekret des Kantons Aargau sind die Gemeinden verpflichtet, ein Internes Kontrollsystem (IKS) einzuführen. Der Gemeinderat Birrwil hat beschlossen, das IKS per 1. Januar 2014 einzuführen. Als IKS-Verantwortlicher (Stufe Gemeinderat) wird Martin Wernli und als IKS-Leiterin Gemeindeschreiberin Monika Gloor (Stufe Gemeindeverwaltung) ernannt. Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat dem IKS Konzeptpapier und der Muster-Vorlage Prozesse zu.
Der Gemeinderat stimmt der Benützung der Mehrzweckhalle zur Durchführung der Kinderfasnacht am Samstag, 8. März 2014, zu. Ebenfalls wird der Benützung am Freitagnachmittag- und abend, 7. März 2014, unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die betroffenen, ordentlichen Benützer der Mehrzweckhalle, sich ausdrücklich damit einverstanden erklären.
Der Gemeinderat konnte die Mitglieder der beratenden Kommissionen und die nebenamtlichen Funktionäre für die Amtsperiode vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 wählen. Erfreulicherweise mussten in den beratenden Kommissionen keinerlei Demissionen entgegengenommen werden. Bei den Nebenämtern sind nur wenige Demissionen eingegangen, jedoch konnte für jedes Amt eine Nachfolgeregelung gefunden werden. Zudem wurden die Delegierten des Gemeinderates in Verbänden und Kommissionen aktualisiert.
GEMEINDERAT BIRRWIL