Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Gemeindeversammlung veröffentlicht. Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2013
- Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Juni 2013.
- Zustimmung unveränderte Gemeinderats-Entschädigung. Amtsperiode 2014/2017.
- Zustimmung Verpflichtungskredit Sanierung Schiessanlage/Kugelfang.
- Zustimmung Verpflichtungskredit Verlegung der Transformatorenstation der EWS Energie AG (Köbi-Areal) auf die Parzelle Nr. 689 der Einwohnergemeinde.
- Genehmigung Voranschläge für 2014 und Festsetzung des Steuerfusses.
- Genehmigung Kreditabrechnung Anschlusskosten Gemeindeliegenschaften an den Holzschnitzel-Nahwärmeverbund.
- Genehmigung Kreditabrechnung Anschlusskosten Schulliegenschaften an den Holzschnitzel-Nahwärmeverbund.
- Genehmigung Kreditabrechnung Projektierung Erschliessung Zelgli/Gräfli.
- Genehmigung Kreditabrechnung Erschliessung (Wasser) Zelgli/Gräfli.
- Genehmigung Kreditabrechnung Erschliessung (Abwasser) Zelgli/Gräfli.
- Genehmigung Kreditabrechnung Erschliessung (Strasse) Zelgli/Gräfli.
- Genehmigung Kreditabrechnung Ersatz Fernsteuerung Wasserversorgung und Sanierung Reservoiranlagen.
- Genehmigung Kreditabrechnung Projektierung Areal Köbiliegenschaft.
- Genehmigung Tarif „Entschädigung von Einsatzkosten“ der Feuerwehr.
- Zustimmung zum Gesuch um Zusicherung des Einwohnerbürgerrechtes an Marcella Massimo. Dieser Beschluss ist endgültig.
Ortsbürgergemeindeversammlung vom 21. November 2013
- Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. Juni 2013.
- Genehmigung Voranschlag für 2014.
- Zustimmung zur Wahl der Finanzkommission und der Stimmenzähler für die Amtsperiode 2014/2017.
Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung (ausgenommen der Beschluss Nr. 15; Einbürgerungsgesuch) unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann gestützt auf § 31 des Gemeindegesetzes und Ziffer III der Gemeindeordnung von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert der Frist von 30 Tagen seit der Publikation im Wynentaler Blatt ergriffen werden. Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeinde sind abschliessend.
Ablauf der Referendumsfrist: 26. Dezember 2013. GEMEINDERAT BIRRWIL