Der Gemeinderat Birrwil verzeichnet einen Rücktritt. Frau Gemeindeammann Barbara Buhofer hat auf den Termin ihrer Ersatzwahl ihre Demission aus dem Amt erklärt. Der erste Wahlgang wird am 9. Februar 2014 stattfinden. Persönliche Gründe haben Barbara Buhofer zu diesem Schritt bewogen. Der Gemeinderat nimmt den Rücktritt zur Kenntnis und die Gemeindeabteilung des Kantons hat dem Gesuch entsprochen. Barbara Buhofer wurde im Jahr 2008 in den Gemeinderat gewählt und hatte seit diesem Zeitpunkt auch das Amt des Gemeindeammanns inne.
Im Gemeinderat entsteht somit eine Vakanz. Gesucht ist ein/e Birrwiler/in, der/die sich dieser interessanten und bereichernden Aufgabe im Dienste der Gemeinde stellen möchte. Die Gemeindekanzlei oder die Mitglieder des Gemeinderates sind gerne bereit, Interessierte über die Funktionen und Aufgaben eines Gemeinderates zu informieren.
Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 vom 9. Februar 2014; Anmeldeverfahren
Aufgrund der Demissionen von Frau Gemeindeammann Barbara Buhofer ist eine Ersatzwahl durchzuführen.
Die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 findet am 9. Februar 2014 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises (Gemeinde Birrwil) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Birrwil bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d.h. bis Freitag, 27. Dezember 2013, 12.00 Uhr) einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Birrwiler Homepage heruntergeladen werden. Wahlvorschlag_Gemeinderat_1_WG [PDF, 119 KB]
Für die Übergabe von Wahlvorschlägen in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2013 (die Verwaltung ist aufgrund der Feiertage in dieser Woche geschlossen) ist vorgängig mit Frau Vizeammann Verena Christen unter der Nummer 079 546 37 21 ein Termin zu vereinbaren.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
5708 Birrwil, 12. November 2013
Gemeinderat Birrwil