Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 vom 9. Februar 2014; Nachnomination.
Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates vom 9. Februar 2014 wurden leider keine Kandidaten angemeldet.
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen. Innert dieser Frist können weitere Vorschläge eingereicht werden. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, (d.h. bis am 15. Januar 2014, 12.00 Uhr), einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei oder hier Wahlvorschlag_Gemeinderat_1_WG_Nachnomination [PDF, 38.0 KB] bezogen werden.
5708 Birrwil, 7. Januar 2014