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Publikation Ersatzwahl Gemeinderat. Anmeldung 2. Wahlgang

Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2014/2017; Ergebnis 1. Wahlgang

Stimmberechtigte                                                                  780
Gültig eingereichte Stimmrechtsausweise                      482
In Betracht fallende Wahlzettel                                            176
Absolutes Mehr                                                                     89 Stimmen
Stimmen haben erhalten (ab 10 Stimmen):
Pirchl Alexander                                                                    20 Stimmen
Hirt Rudolf                                                                             11 Stimmen

Es wurde damit im 1. Wahlgang niemand gewählt und es muss gemäss § 31 des Gesetzes über die Politischen Rechte ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden. Dabei ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis am
Mittwoch, 19. Februar 2014, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§ 32 Abs. 1 GPR). Das entsprechende Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Wahlvorschlag_Gemeinderat_2_WG  [PDF, 38.0 KB]

Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.

5708 Birrwil, 9. Februar 2014

Gemeinderat Birrwil