Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2014/2017; Anmeldungen für den 2. Wahlgang.
Es wurde folgender Kandidat fristgerecht angemeldet:
Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, ist gemäss § 30a GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen, d. h. bis
Mittwoch, 26. Februar 2014, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Gemeinderat Birrwil