Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2014/2017; Ablauf Nachmeldefrist. Vornahme stille Wahl.
Für die Ersatzwahl von 1 Mitglied des Gemeinderates vom 9. Februar 2014 (2. Wahlgang) für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 wurde folgender Kandidat angemeldet:
Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, hat das Wahlbüro gestützt auf § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden konnten. Die Nachmeldefrist ist am 26. Februar 2014, 12.00 Uhr, unbenutzt verstrichen, so dass für den einen Sitz als Mitglied des Gemeinderates nur 1 Kandidat angemeldet ist.
Dementsprechend wurde Thomas Forrer, Dorf 2, gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR als Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 in stiller Wahl gewählt.
Gemeinderat Birrwil