Bauwesen
Publikation
Robert Markaj, Rebhaldenstrasse 8, 8716 Schmerikon; Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe (Aussenaufstellung) / Neubau Stützmauer (nachträgliches Baugesuch); Untere Wanne 21, Gebäude AGV-Nr. 241, Parzelle Nr. 307.
Kantonseinwohnerinnen und -einwohner in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können von Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung profitieren. Anspruchsberechtigt sind Personen, die am 01. Januar 2015 bei einer anerkannten Krankenkasse für die Krankenpflege-Grundversicherung versichert sind und im Kanton Aargau Wohnsitz haben. Massgebend für die Beurteilung des Anspruchs sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2014. Der Verbilligungsbeitrag wird nur ausbezahlt, wenn bis spätestens 31. Mai 2014 ein Antrag gestellt wird. Die Gemeindezweigstelle der SVA Aargau ist zuständig für die Abgabe und Entgegennahme der Anmeldeformulare. Dort erhält man auch alle notwendigen Auskünfte (Tel. 062 765 06 60). Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen, müssen kein Anmeldeformular einreichen. Ein vom Bund festgelegter Pauschalbetrag wird bei der Berechnung des Ergänzungsleistungsanspruchs automatisch berücksichtigt. Selbständig besteuerte Personen in Ausbildung haben nur dann einen eigenen Anspruch auf Prämienverbilligung, wenn sie zur Hauptsache selber für ihren Unterhalt aufkommen. Sie haben ihren Anspruch mit einem zusätzlichen Formular genauer auszuweisen. Für die Beurteilung des Anspruchs wird vor allem auch darauf abgestellt, ob die Eltern in der Steuererklärung einen Kinderabzug geltend machen und damit bestätigen, dass sie für mehr als die Hälfte des Unterhaltes der Person in Ausbildung aufkommen.
Damit die Frist zur Einreichung der Antragsformulare bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau auf alle Fälle eingehalten werden kann, bitten wir die Birrwiler Bevölkerung die Anträge möglichst rasch bei der Gemeindekanzlei Birrwil einzureichen. Mit dem Anmeldeformular müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Nachdem sämtliche Wahlen erfolgreich durchgeführt sind, hat der Gemeinderat die Ressortverteilung wie folgt vorgenommen:
Für die Wahl des Gemeindeammanns für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 vom 23. März 2014 gingen insgesamt 251 Stimmrechtsausweise ein. Davon mussten 2 (0.8 %) als ungültig erklärt werden. Von den gültigen Stimmrechtsausweisen (249) gingen 9 (3.6 %) an der Urne am Sonntagmorgen und 240 (96.4 %) auf dem Postweg ein. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 32 %.
GEMEINDERAT BIRRWIL