Ersatz Netzwasserleitung (inkl. Kalibervergrösserung)
Gebiet Oberdorfstrasse
Der Beitragsplan „Ersatz Netzwasserleitung (inkl. Kalibervergrösserung)“, Gebiet Oberdorfstrasse, liegt gestützt auf § 35 Abs. 1 und 2 des kantonalen Baugesetzes (BauG) in der Zeit vom 22. September 2014 bis 21. Oktober 2014 während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei Birrwil zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die betroffenen Grundeigentümer werden mit separatem Schreiben auf die Publikation und die öffentliche Auflage aufmerksam gemacht. Allfällige Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Birrwil, Dorf 1, 5708 Birrwil, einzureichen. Diese haben eine Begründung und einen Antrag zu erhalten, es ist anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung anstelle des aufliegenden Beitragsplanes verlangt wird. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, wird nicht eingetreten.
15. September 2014
Gemeinderat Birrwil