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Amtliche Publikation

Öffentliche Auflage:

Folgende Baupläne können während der Auflagefrist bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden:
 
Bauherrschaft
Regli + Partner Immobau GmbH, Altstetterstrasse 280, 8047 Zürich
Grundeigentümer
Einwohnergemeinde Birrwil, vertreten durch den Gemeinderat, 5008 Birrwil
Projektverfasser     
W. Regli Ingenieurbüro AG, Nordstrasse 11, 8424 Embrach
Bauobjekt
Strassensanierung und -anpassung, Ersatz Wasserleitung und Verlegung Kanalisation
Bauplatz
Oberdorfstrasse, Parzellen Nr. 848
Auflagefrist
22. September 2014 - 21. Oktober 2014
 
 
 
Bauherrschaft
Regli + Partner Immobau GmbH, Altstetterstrasse 280, 8047 Zürich
Grundeigentümer   
Stockwerkeigentümergemeinschaft Parzelle Nr. 804
Projektverfasser
haefeli schmid Architekten ag, Binzstrasse 23, 8045 Zürich
Bauobjekt
Überbauung bella vista, Umnutzung von 2 bewilligten Kellerräumen zu Gewerberäumen
Bauplatz            
Parzelle Nr. 804, Oberdorf
Auflagefrist
22. September 2014 - 21. Oktober 2014


Einwendungen:
Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemein­derat 5708 Birrwil schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht ver­längert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selber oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzule­gen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
 
Öffentliche Auflage: Die Baupläne können während der Auflagefrist bei der Ge­meindekanzlei eingesehen werden.
 
GEMEINDERAT BIRRWIL