Führung Gemeindezweigstelle SVA – Entschädigung
Die Verwaltungskommission der SVA Aargau hat wiederum festgelegt, welche Beiträge den Gemeinden an die Kosten für die Führung der Gemeindezweigstelle ausgerichtet werden. Die Vergütung beträgt unverändert Fr. 1.50 pro Einwohner (Stand 31.12.2013), dementsprechend erhält Birrwil einen Betrag von Fr. 1‘509.00.
Nächste Grünabfuhr
Die nächste Grünabfuhr findet am Donnerstag, 18. Dezember 2014, statt. Ab 07.00 Uhr wird das am Strassenrand bereitgestellte Grüngut vom Birrwiler Bauamt eingesammelt.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über die Feiertage
Über die Feiertage bleibt die Gemeindeverwaltung wie folgt geschlossen: Montag, 22. Dezember 2014 bis Freitag, 2. Januar 2015. Für Todesfälle steht während dieser Zeit ein Pikettdienst unter der Telefonnummer 062 765 06 60 zur Verfügung. Ab Montag, 5. Januar 2015, sind wir wieder für Sie da. Der Gemeinderat Birrwil sowie das Team der Gemeindeverwaltung Birrwil wünschen Ihnen ein fröhliches Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr.
Waldhütte Birrwil – Änderung bezüglich Zuständigkeit
Der Gemeinderat stimmt dem Wechsel der Tätigkeiten des „Waldhüttenwartes“ und des „Stellvertreters“ unter den bisherigen Amtsinhabern zu und nimmt per 1. Januar 2015 folgende Wahl vor: Dieter Gloor, Bergstrasse 47, Birrwil, als Waldhüttenwart und Manuela Gloor, Bergstrasse 47, Birrwil, als Stellvertreterin.
Reduktion Anzahl Grundbuchämter – Was ändert sich für den Bezirk Kulm?
Der Grosse Rat hat am 16. September 2014 beschlossen, die Zahl der Grundbuchämter von heute zehn auf vier zu reduzieren. Als Standorte sind neu Baden, Laufenburg, Wohlen und Zofingen vorgesehen. Im Rahmen eines internen Bewerbungsverfahrens wurden die neuen Standortleitungen bestimmt. Was ändert sich nun für den Bezirk Kulm? Das Grundbuchamt Zofingen wird neu für die Bezirke Kulm, Aarau und Zofingen zuständig sein. Als Standortleiterin ist Frau Johanna Moschopulos, Notarin und bereits heute Stellenleiterin vom Grundbuchamt Zofingen, gewählt. Für den Bezirk Kulm wird der bisherige Grundbuchverwalter Kurt Schori bis zur räumlichen Umsetzung der Reorganisation (die Reorganisationen sollten bis Ende 2015 abgeschlossen sein) zuständig bleiben.
Zuständigkeit bezüglich Einbürgerungen
Das total revidierte Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) und die dazugehörige Verordnung (KBüV) sind per 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Neu besteht die Möglichkeit in der Gemeindeordnung vorzusehen, dass der Gemeinderat – und nicht wie bis anhin die Gemeindeversammlung - über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts entscheidet. Über diese Möglichkeit wurde im Rat diskutiert und der Gemeinderat kam zum Schluss, dass aufgrund der sehr geringen Anzahl von Einbürgerungsgesuchen derzeit kein Handlungsbedarf besteht. In der Gemeinde Birrwil wird somit bis auf weiteres die Gemeindeversammlung die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes aussprechen.
Besuch des Birrwiler Kindergartens und der Primarschule
Der Gemeinderat bewilligt den Antrag um Besuch des Birrwiler Kindergartens und der Primarschule von zwei Kindern aus der Nachbargemeinde Boniswil. Der Eintritt erfolgt per Schuljahr 2015/2016 resp. 2017/2018. Das entsprechende Schulgeld wird von der Gemeinde Boniswil übernommen.
Statistik Wahlbüro
Für die Eidg. Volksabstimmung vom 30. November 2014 gingen insgesamt 449 Stimmrechtsausweise ein. Von den gültigen Stimmrechtsausweisen (449!) gingen total 61 (13.6 %) an der Urne am Freitag vor der Gemeindeversammlung (46) resp. am Sonntagmorgen (15) und 388 (86.4 %) auf dem Postweg ein. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 53 %.
Sozialdienst
Der Gemeinderat stimmt zwei Gesuchen um Auszahlung von materieller Hilfe zu.
GEMEINDERAT BIRRWIL