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Öffentliche Auflage Gestaltungsplan Färbi-Areal

Ersatz des bisher gültigen Gestaltungsplanes durch eine Neufassung
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe des Gestaltungsplanes „Färbi-Areal“ gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe des Gestaltungsplanes „Färbi-Areal“ mit Erläuterungen und dem kant. Vorprüfungsbericht liegen vom 17. November 2014 – 16. Dezember 2014 auf der Gemeindeverwaltung Birrwil auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben Antrag und Begründung zu enthalten. Mit der Genehmigung des Gestaltungsplanes „Färbi-Areal“ wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Gemeinderat Birrwil