Seit dem Jahre 1913 besteht zwischen der Oberen Wannestrasse und der Seetalstrasse (Liegenschaft Obere Wanne Nr. 61 bis Liegenschaft Zelgli Nr. 34) ein öffentliches Fusswegrecht, welches über die Parzellen Nrn. 420, 1522, 1597, 440, 1742, 1615 und 1398 führt. Der Fussweg auf den östlichen Parzellen Nrn. 1742, 1615 und 1398 wird seit Jahren nicht mehr benützt. Gründe dafür sind die Aufhebung der Bahnübergänge, die Montage des Maschendrahtzaunes und schlussendlich auch der Bau der neuen Erschliessungsstrasse „Zelgli“. Ab der Parzelle Nr. 440 in Richtung Westen ist der Fussweg jedoch in Takt und wird auch von Fussgängern und Schulkindern begangen.
Der Gemeinderat Birrwil hat die Aufhebung eines Teilstückes des oben erwähnten öffentlichen Wegrechtes gutgeheissen. Es handelt sich explizit um das öffentliche Wegrecht auf den Parzellen Nrn. 1742, 1615 und 1398.
Der Plan und die Unterlagen liegen in der Zeit vom 19. Januar 2015 bis 17. Februar 2015 auf der Gemeindekanzlei Birrwil auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Allfällige Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat, 5708 Birrwil, schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Birrwil, 12. Januar 2015