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Erschliessungsplan Untere Wanne - Teilgebiet Nord

Öffentliche Auflage

Erschliessungsplan „Untere Wanne“ (Teilgebiet Nord);

Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt (§ 3 BauG).

Die Entwürfe mit Erläuterungen sowie der Vorprüfungsbericht liegen vom 10. April bis 11. Mai 2015 auf der Gemeindeverwaltung Birrwil auf und können während den offiziellen Schalterstunden eingesehen werden.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 3 BauG).

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Mit der Genehmigung des Erschliessungsplanes „Untere Wanne“ (Teilgebiet Nord) wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).

Gemeinderat Birrwil