Ersatzwahl von einem Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2014/2017; Anmeldeverfahren
Aufgrund der Demission von Herrn Ruedi Hirt als Mitglied der Finanzkommission ist eine Ersatzwahl durchzuführen.
Die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 findet am 18. Oktober 2015 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und
§ 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am 4. September 2015, 12.00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Wahlvorschlag_1Wahlgang [PDF, 39.0 KB]
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Wahlbüro