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Gemeinderatsnachrichten

Bauwesen 

Baubewilligungen

Riesen Andreas und Gao Riesen Jianping, Zelgli 17, 5708 Birrwil; Einbau Garagentor bei bestehendem Carport, Tor bei Velo-Unterstand; Zelgli, Parzelle Nr. 1755, Gebäude Nr. 17 (AGV-Nr. 578).

Diverses

Der Gemeinderat stimmt dem Installationsplan der Baustelle von Rudolf Rohr, Obere Wanne 17, Birrwil, für den Neubau eines Einfamilienhauses im Gebiet Zelgli, unter Auflagen zu.

Netzwasserverbindungsleitung Beinwil am See-Birrwil

Im Zusammenhang mit dem Bau der Netzwasserverbindungsleitung Beinwil am See-Birrwil erteilt der Gemeinderat Birrwil Aufträge an folgende Firmen: Firma Drilljet AG, Moosleerau, für die grabenlose Leitungsverlegung; Firma Josef Muff AG, Sarmenstorf, für die Sanitärverlegungen und Firma Hüsler AG, Reinach, für die Baumeisterarbeiten.

Kehrichtentsorgung - Zügeltage
Zusätzlich zu den ordentlichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 07.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.15 Uhr bis 17.00 Uhr) nimmt die Kehrichtverbrennungsanlage Buchs auch am Samstag, 26. September 2015, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Kehrichtanlieferungen von Privatpersonen zu den üblichen Tarifen entgegen.

Nächste Grünabfuhr
Die nächste Grünabfuhr findet am Donnerstag, 24. September 2015, statt. Ab 07.00 Uhr wird das am Strassenrand bereitgestellte Grüngut vom Birrwiler Bauamt eingesammelt.

Erschliessungsplan Untere Wanne (Teilgebiet Nord). Genehmigung
Mit Beschluss vom 24. August 2015 genehmigt der Regierungsrat den eingereichten Erschliessungsplan Unteren Wanne (Teilgebiet Nord) und erteilt der Abteilung Raumentwicklung den Auftrag zur entsprechenden Publikation im Amtsblatt (Einwendungsfrist 30 Tage).

Reorganisation Grundbuchämter
Der Grosse Rat hat beschlossen, die Zahl der Grundbuchämter von heute zehn auf vier zu reduzieren. Die vier verbleibenden Grundbuchämter werden sich an den bestehenden Standorten Baden, Laufenburg, Wohlen und Zofingen befinden. Für den Bezirk Kulm ist neu der Standort Zofingen mit Grundbuchverwalterin Johanna Moschopulos, zuständig. Die Änderung erfolgt per 24. September 2015.

Provisorische Steuern 2015
Im September erhalten Sie die Verfallanzeige für die prov. Kantons- und Gemeindesteuern des Jahres 2015. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2015 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2015 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5.5 % berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt. Besteht im Januar 2016 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein und/oder Sie können nicht den ganzen Betrag begleichen, dann wenden Sie sich an das Steueramt resp. an die Finanzverwaltung Ihrer Wohngemeinde. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen ist im Jahr 2015 noch 0.5 %, eine Senkung ab dem Jahr 2016 ist möglich. Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2015 nicht möglich, wenden Sie sich an die Finanzverwaltung Ihrer Wohngemeinde. Auf diese Weise kann in der Regel eine Lösung gefunden werden. Verwenden Sie bitte für die Bezahlung der Steuern 2015 nur die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine. Wir danken Ihnen, dass Sie die Kantons- und Gemeindesteuern 2015 bis zum 31. Oktober 2015 begleichen.

GEMEINDERAT BIRRWIL