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Stille Wahl FIKO-Mitglied

Wahl eines Mitgliedes der Finanzkommission
 
Nachdem nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet wurden, als zu wählen sind und innert der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingingen, hat das Wahlbüro gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) an seiner Sitzung vom 16. September 2015 nachstehende Personen in stiller Wahl für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 als gewählt erklärt:
Steuerkommission
 

Name
Vorname
geb.
von
wohnhaft
Partei
bisher/
neu
Wyss-Schmid
Andrea
28.08.1984
Ramsen SH und Günsberg SO
Birrwil
parteilos
neu

Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses (Ablauf: 25. September 2015) beim Departement des Innern des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

 

WAHLBÜRO Birrwil AG