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Amtliche Publikationen

  

Bauherrschaft Krättli Rolf, Wannehübel 4, 5708 Birrwil
Grundeigentümer Einwohnergemeinde Birrwil, Dorf 1, 5708 Birrwil
Projektverfasser       Krättli Rolf, Wannehübel 4, 5708 Birrwil                                            
Bauobjekt Neubau Carport
Bauplatz Parzelle Nr. 1309, Rank
Auflagefrist 14. September 2015 - 13. Oktober 2015

 

Bauherrschaft Kasper Immobilien, Herr Rolf Kasper, Muhenstrasse 50, 5036 Oberentfelden
Grundeigentümer SICIF AG Zug, Herr Rolf Kasper, Seeweg 3, 5706 Boniswil
Projektverfasser            Architekturbüro Manfred Nadler, Zweigstrasse 5, 5043 Holziken             
Bauobjekt Div. bauliche Veränderungen im Aussenbereich (nachträgliches Baugesuch)
Bauplatz Parzelle Nr. 372, Gebäude Wilifeld 50 (AGV-Nr. 267)
Auflagefrist 21. September 2015 - 20. Oktober 2015

Einwendungen: Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemein­derat 5708 Birrwil schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht ver­längert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selber oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzule­gen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Öffentliche Auflage: Die Baupläne können während der Auflagefrist bei der Ge­meindekanzlei eingesehen werden.