Ersatzwahl von zwei Mitgliedern des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2014/2017; Anmeldeverfahren
Aufgrund der Demissionen von Gemeinderat Felix Stephan und Gemeinderat Martin Wernli ist eine Ersatzwahl durchzuführen.
Die Ersatzwahl zweier Mitglieder des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 findet am 28. Februar 2016 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am
15. Januar 2016, 12.00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Wahlvorschlag_1Wahlgang_28.02.2016 [PDF, 39.0 KB]
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Birrwil, 24. August 2015
Wahlbüro