Für die Ersatzwahl von einem Mitglied der Schulpflege vom 28. Februar 2016 wurde folgende Kandidatin angemeldet:
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen. Innert dieser Frist können weitere Vorschläge eingereicht werden. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, (d.h. bis am 25. Januar 2016, 12.00 Uhr), einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Homepage www.birrwil.ch bezogen werden.Wahlvorschlag_1Wahlgang_Schulpflege_Nachnomination [PDF, 39.0 KB]
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, wird die Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR).
5708 Birrwil, 15. Januar 2016