Nachdem nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet wurden, als zu wählen sind und innert der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingingen, hat das Wahlbüro gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) an seiner Sitzung vom 26. Januar 2016 nachstehende Personen in stiller Wahl für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 als gewählt erklärt:
Schulpflege
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Name |
Vorname |
geb. |
von |
wohnhaft |
Partei |
bisher/ neu |
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Novak |
Sibille |
12.11.1970 |
Böttstein AG und Uzwil SG |
Birrwil |
parteilos |
neu |
Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses (Ablauf: 1. Februar 2016) beim Departement des Innern des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
WAHLBÜRO Birrwil AG