Navigieren in Birrwil

Ersatzwahl Schulpflege - stille Wahl

Nachdem nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet wurden, als zu wählen sind und innert der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingingen, hat das Wahlbüro gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) an seiner Sitzung vom 26. Januar 2016 nachstehende Personen in stiller Wahl für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 als gewählt erklärt:

Schulpflege

Name

Vorname

geb.

von

wohnhaft

Partei

bisher/

neu

Novak

Sibille

12.11.1970

Böttstein AG und Uzwil SG

Birrwil

parteilos

neu

Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses (Ablauf: 1. Februar 2016) beim Departement des Innern des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

WAHLBÜRO Birrwil AG