Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Gemeindeversammlung veröffentlicht. Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Einwohnergemeindeversammlung vom 03. Juni 2016
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Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2015
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Genehmigung Rechenschaftsbericht 2015
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Genehmigung der Jahresrechnung 2015
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Zustimmung Kreditabrechnung Rankstrasse. Sanierung Strasse und Kanalisations- und Wasserleitungen. Werk „Wasser“.
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Zustimmung Kreditabrechnung Rankstrasse. Sanierung Strasse und Kanalisations- und Wasserleitungen. Werk „Abwasser“.
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Zustimmung Kreditabrechnung Rankstrasse. Sanierung Strasse und Kanalisations- und Wasserleitungen. Werk „Strasse“.
Ortsbürgergemeinde vom 03. Juni 2016
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Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2015
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Genehmigung Rechenschaftsbericht 2015
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Genehmigung der Jahresrechnung 2015
Sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann gestützt auf § 31 des Gemeindegesetzes und Ziffer III der Gemeindeordnung von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert der Frist von 30 Tagen seit der Publikation im Wynentaler Blatt ergriffen werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 7. Juli 2016
GEMEINDERAT BIRRWIL