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Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat

Ersatzwahl von einem Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2014/2017; Anmeldeverfahren

Aufgrund der Demission von Gemeinderätin Jeannette Plangger ist eine Ersatzwahl durchzuführen.

Die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 findet am 27. November 2016 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am 14. Oktober 2016, 12.00 Uhr, einzureichen.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Wahlvorschlag  [PDF, 40.0 KB]

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Birrwil, 8. August 2016

Wahlbüro