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Ausschreibung Kaminfegerkonzession

Amtliche Anzeige

Gemäss §§ 19 f. des aargauischen Brandschutzgesetzes vom 21. Februar 1989 (SAR 585.100) und der aargauischen Kaminfegerverordnung vom 7. Januar 1991 (SAR 587.111) ist in der Gemeinde Birrwil die  

Konzession für den Kaminfegerdienst

per 1. Januar 2018 für die Amtsperiode 2018/2021 neu zu erteilen.

Die Bewerberinnen und die Bewerber haben sich über Folgendes auszuweisen:

  1. die mit Erfolg bestandene eidgenössische Meisterprüfung
  2. einen guten Leumund
  3. den Abschluss einer genügenden Berufshaftpflichtversicherung
  4. ausreichende Kenntnisse der Brandschutzvorschriften
  5. die Ausbildung/Zulassung als Feuerungskontrolleur/Feuerungskontrolleurin Holz, Öl und Gas und die Fachprüfung Brandschutzfachmann/-frau
  6. die Bereitschaft, Kontrollaufgaben gemäss der Brandschutz- und der Umweltschutzgesetzgebung zu übernehmen, namentlich baulicher Brandschutz, Baukontrolle (Feuerungen), Feuerschau und Feuerungskontrolle
  7. der voraussichtlich anzuwendende Kaminfegertarif (Stundenansatz)
  8. derzeitige oder in Aussicht stehende Konzessionen
  9. die rechtliche und wirtschaftliche Situation des Unternehmens
  10. die Anzahl Mitarbeitende und Lernende
  11. die Gestaltung der Tätigkeitskontrolle (anhand eines Beispiels)
  12. die bisherige Tätigkeit
  13. Referenzen

Die Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen ist bis 24. März 2017 dem Gemeinderat Birrwil, Dorf 1, 5708 Birrwil. einzureichen.