Öffentliche Auflage des Beitragsplanes
„Ausbau Kanalisationsleitung Hohlgasse“.
Bauprojekt Ausbau Kanalisationsleitung / Sanierung Strasse / Renaturierung und Umlegung Tannhölzlibach
Der Beitragsplan „Neubau Kanalisationsleitung Hohlgasse“ liegt gestützt auf § 35 Abs. 1 und 2 des kantonalen Baugesetzes (BauG) in der Zeit vom
24. April 2017 – 23. Mai 2017 während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei Birrwil zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die betroffenen Grundeigentümer werden mit separatem Schreiben auf die Publikation, die öffentliche Auflage und die Informationsveranstaltung vom Donnerstag, 4. Mai 2017, 17.00 Uhr, im Vereinslokal (MzH), aufmerksam gemacht.
Allfällige Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Birrwil, Dorf 1, 5708 Birrwil, einzureichen. Diese haben eine Begründung und einen Antrag zu erhalten, es ist anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung anstelle des aufliegenden Beitragsplanes verlangt wird. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, wird nicht eingetreten.
19. April 2017
Gemeinderat Birrwil