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Gesamterneuerungswahl Behörden/Kommissionen

Gesamterneuerungswahlen Schulpflege, Finanzkommission, Steuerkommission und Wahlbüro für die Amtsperiode 2018/2021; Nachnomination

Innert der angesetzten Frist wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet:

A)   Für 3 Mitglieder der Schulpflege
- Landolfo Isabell, geb. 1976, von Birrwil AG, Rankstrasse 5 (bisher)
- Pirchl Martina, geb. 1975, von Birrwil AG, Seestrasse 19 (bisher)
- Novak Sibille, geb. 1970, von Böttstein AG und Uzwil SG, Wilifeld 55 (bisher)

B)   Für 3 Mitglieder der Finanzkommission
- Amsler Thomas, geb. 1976, von Densbüren AG, Wannefeld 11 (neu)
- Hügi Beat, geb. 1975, von Schötz LU, Oberdorfstrasse 31 (neu)
- Langenegger Bruno, geb. 1968, von Gais AR, Oberdorfstrasse 36 (neu)

C)   Für 3 Mitglieder der Steuerkommission
- Wicky Stephan, geb. 1963, von Beromünster LU, Rotenbühl 8 (bisher)
- Hofmann Fritz, geb. 1954, von Unterkulm AG, Obere Wanne 17 (bisher)
- Birrer Therese, geb. 1957, von Luzern LU, Seetalstrasse 36 (bisher)

D)   Für 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
- Wyss Andrea, geb. 1984, von Ramsen SH und Günsberg SO, Wannehübel 1 (bisher)

E)   Für 2 Mitglieder des Wahlbüros
- Leutwiler Peter, geb. 1970, von Birrwil AG, Bergstrasse 12 (bisher)
- Härri Stefan, geb. 1977, von Birrwil AG, Dorf 17 (bisher)

F)   Für 2 Ersatzmitglieder des Wahlbüros
- Fehlmann Daniel, geb. 1963, von Remigen AG, Untere Wanne 31 (bisher)
- Gloor Alexander, geb. 1990, von Birrwil AG, Bergstrasse 17 (neu)

Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, ist gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Birrwil zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis 21. August 2017, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu verge-benden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).