Ersatzwahl von einem Mitglied der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Anmeldeverfahren
Aufgrund der Demissionen von Sibille Novak ist eine Ersatzwahl durchzuführen.
Die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 findet am 23. September 2018 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am 10. August 2018, 12.00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Wahlvorschlag_1Wahlgang [PDF, 40.0 KB]
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Birrwil, 15. Mai 2018
Wahlbüro