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Ersatzwahl von einem Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Nachmeldefrist.

Für die Ersatzwahl von einem Mitglied des Gemeinderates vom 25. November 2018 wurden keine Kandidaten angemeldet:

Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen. Innert dieser Frist können weitere Vorschläge eingereicht werden. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei derGemeindekanzleiinnert 5 Tagen seit Publikation, (d.h. bis am 22. Oktober 2018, 12.00 Uhr), einzureichen.

Wahlvorschlag_Nachmeldefrist  [PDF, 40.0 KB]