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Bauen ohne Baubewilligung

Regelmässig muss der Gemeinderat feststellen, dass baubewilligungspflichtige Arbeiten ausgeführt werden, ohne zuerst die dafür notwendige Baubewilligung einzuholen, oder dass Bedingungen und Auflagen, die mit der Baubewilligung verfügt worden sind, nicht eingehalten werden. Der Gemeinderat kann in diesen Fällen Bussen bis CHF 2'000.00 aussprechen. In schweren Fällen kann eine Verzeigung an die Staatsanwaltschaft erfolgen. Strafbar ist die vorsätzliche oder fahrlässige Widerhandlung, begangen durch Bauherren, Eigentümer, sonstige Berechtigte, Projektverfasser, Unternehmer und Bauleute. Es empfiehlt sich deshalb, eine allfällige Baubewilligungspflicht vor Inangriffnahme von Bauarbeiten abzuklären und sich an die Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung zu halten

Widerhandlungen gegen Bauvorschriften werden vom Gemeinderat konsequent geahndet.

Gemeinderat Birrwil