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Schulbesuch an der Oberstufe der Kreisschule aargauSüd

Am 23. November 2018 hatte die Gemeindeversammlung den Beitritt der Gemeinde Birrwil zum Gemeindeverband «Kreisschule aargauSüd» beschlossen. Der Gemeindeverband bezweckt die Führung einer gemeinsamen Kreisschule der Oberstufe. Nebst der Gemeinde Birrwil gehören auch die Gemeinden Beinwil am See, Leimbach, Menziken, Oberkulm, Reinach, Teufenthal, Unterkulm und Zetzwil zur Kreisschule. Die Oberstufen-Schulstandorte befinden sich in Menziken, Oberkulm, Reinach und Unterkulm.

Für Kinder und Jugendliche mit Aufenthalt im Kanton Aargau ist der Unterricht an den öffentlichen Volksschulen unentgeltlich. Das Schulgesetz sieht vor, dass die Schulpflicht in den öffentlichen Schulen der Wohngemeinde oder des Schulkreises, zu dem die Wohngemeinde gehört, zu erfüllen ist. Folglich müssen Kinder und Jugendliche aus der Gemeinde Birrwil grundsätzlich die Oberstufe der Kreisschule aargauSüd besuchen.

In den vergangenen Jahren hat der Gemeinderat regelmässig Gesuche von Eltern bewilligt, damit deren Kinder die Oberstufe in Seengen besuchen konnten. Auch das Schulgeld wurde in diesen Fällen von der Gemeinde Birrwil übernommen (max. die Kosten welche bei der Kreisschule aargauSüd anfallen würden). Diese Praxis entspricht jedoch weder dem Schulgesetz noch den Statuten der Kreisschule. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, sich künftig an die gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen zu halten und Wechsel an die Oberstufe Seengen ab Schuljahr 2027/28 nicht mehr zu unterstützen. Sofern die Oberstufe in Seengen künftig weiterhin Schulkinder aus Birrwil aufnimmt, müssen die Eltern für die Kosten (Schulgeld, Schulweg) vollumfänglich selbst aufkommen.

Gemeinderat Birrwil