Gesamterneuerungswahlen der Behörden und Kommissionen für die Amtsdauer 2026/2029; 1. Ergänzungswahlgang vom 8. März 2026; Stille Wahl
Da die Anzahl der Anmeldungen für den ersten Ergänzungswahlgang der Gesamterneuerungswahlen der Behörden und Kommissionen vom 8. März 2026 für die Amtsdauer 2026/2029 nach Ablauf der Nachmeldefrist die Anzahl des zu vergebenden Sitzes nicht übertrifft, wird die folgende vorgeschlagene Person vom Wahlbüro gestützt auf § 30a GPR als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Ersatzmitglied der Steuerkommission (1 Mitglied):
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses im Lenzburger Bezirksanzeiger, dem Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.