Für den zweiten Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen der Behörden und Kommissionen vom 30. November 2025 für die Amtsdauer 2026/2029 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet:
Finanzkommission (1 Mitglied):
Steuerkommission (2 Mitglieder):
Ersatzmitglied der Steuerkommission (1 Mitglied):
Ersatzmitglied des Wahlbüros (1 Mitglied):
Da weniger oder gleich viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird gemäss § 30a GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen ab der Publikation im Lenzburger Bezirksanzeiger, d.h. bis Dienstag, 21. Oktober 2025, 12.00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder unter folgendem Link heruntergeladen werden.
Anmeldeformular 2. Wahlgang vom 30. November 2025 [pdf, 121 KB]
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze wird eine Urnenwahl durchgeführt.
Es gab keine offiziellen Kandidatinnen und Kandidaten und es wurde niemand gewählt. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet am 30. November 2025 ein zweiter Wahlgang statt. Dabei ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis am Mittwoch, 8. Oktober 2025, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§ 32 Abs. 1 GPR). Das entsprechende Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Das Formular steht auch zum Download zur Verfügung:
Abstimmungsbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Abstimmung sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.
Wahlbüro Birrwil