Da die Anzahl der Anmeldungen für die Gesamterneuerungswahlen vom 28. September 2025 nach Ablauf der Nachmeldefrist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht übertrifft, werden die folgenden Vorgeschlagenen vom Wahlbüro gestützt auf § 30a GPR als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Finanzkommission (3 Mitglieder)
Wahlbüro (2 Mitglieder)
Ersatzmitglieder Wahlbüro (2 Mitglieder)
Steuerkommission (3 Mitglieder)
Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Mitglied)
(Keine Anmeldung erfolgt)
Für die folgenden noch zu vergebenen Sitze erfolgt am 28. September 2025 eine Urnenwahl:
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.