Für die Gesamterneuerungswahlen vom 28. September 2025 (1. Wahlgang) wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet:
Finanzkommission (3 Mitglieder)
Wahlbüro (2 Mitglieder)
Ersatzmitglieder Wahlbüro (2 Mitglieder)
Steuerkommission (3 Mitglieder)
Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Mitglied)
Da weniger oder gleich viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird gemäss § 30a GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen ab der Publikation im Lenzburger Bezirksanzeiger, d.h. bis Dienstag, 26. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder unter diesem Link heruntergeladen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze wird eine Urnenwahl durchgeführt.