Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Gemeindeversammlung veröffentlicht. Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
1. Genehmigung Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen
vom 29. November 2024 und 24. Januar 2025
2. Genehmigung Rechenschaftsbericht 2024
3. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
4. Rückweisung Antrag Beat Gloor; Prüfung Abschaffung Zuschlag zur
Benützungsgebühr gemäss § 51 Abs. 7 Abwasserreglement
in der Höhe von CHF 120.00
1. Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 29. November 2024
2. Genehmigung Rechenschaftsbericht 2024
3. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung und der Ortsbürgergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann gestützt auf § 31 des Gemeindegesetzes und § 12 der Gemeindeordnung von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert der Frist von 30 Tagen seit der Publikation im Lenzburger Bezirksanzeiger ergriffen werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 21. Juli 2025