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Stille Wahl_Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats (1 Mitglied) vom 17.08.2025 für die Amtsdauer 2026/2029_2. Wahlgang

Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für den zweiten Wahlgang von einem Mitglied des Gemeinderats sind nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen worden, als zu wählen sind. Gestützt auf § 33 Abs. 2 GPR hat das Wahlbüro den folgenden Kandidaten als in stiller Wahl gewählt erklärt:

Gemeinderat (1 Sitz)

  • Rubitschon Andreas, 1968, Seetalstrasse 68, 5708 Birrwil, SVP, neu

Der Gemeinderat Birrwil ist somit für die neue Amtsperiode vollzählig.

Abstimmungsbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Abstimmung sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.

Wahlbüro Birrwil