Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für den zweiten Wahlgang von einem Mitglied des Gemeinderats sind nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen worden, als zu wählen sind. Gestützt auf § 33 Abs. 2 GPR hat das Wahlbüro den folgenden Kandidaten als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Der Gemeinderat Birrwil ist somit für die neue Amtsperiode vollzählig.
Abstimmungsbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Abstimmung sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.