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Nachmeldefrist_Anmeldeverfahren_Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats (1 Mitglied) vom 17.08.2025 für die Amtsdauer 2026/2029_2. Wahlgang

Für den zweiten Wahlgang der Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats (1 Mitglied) für die Amtsdauer 2026/2029 wurde folgender Kandidat angemeldet:

Gemeinderat (1 Sitz)

  • Rubitschon Andreas, 1968, Seetalstrasse 68, 5708 Birrwil, SVP, neu

Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Birrwil innert 5 Tagen seit Publikation (d.h. bis Dienstag, 10. Juni 2025, 12.00 Uhr) abzugeben.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei Birrwil bezogen oder nachfolgend heruntergeladen werden.

Anmeldeformular:

Anmeldeformular_Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats (1 Mitglied) vom 17. August 2025 für die Amtsdauer 2026/2029, 2. Wahlgang [pdf, 124 KB]

Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenen Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 Abs. 2 GPR).

Wahlbüro Birrwil