Für den zweiten Wahlgang der Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats (1 Mitglied) für die Amtsdauer 2026/2029 wurde folgender Kandidat angemeldet:
Gemeinderat (1 Sitz)
Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Birrwil innert 5 Tagen seit Publikation (d.h. bis Dienstag, 10. Juni 2025, 12.00 Uhr) abzugeben.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei Birrwil bezogen oder nachfolgend heruntergeladen werden.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenen Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 Abs. 2 GPR).