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Publikation_Gemeindeversammlungsbeschluss vom 24. Januar 2025

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden wird der Versammlungsbeschluss der Gemeindeversammlung veröffentlicht. Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehende Beschluss kann zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.

Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Januar 2025
Genehmigung der revidierten Bau- und Nutzungsordnung BNO sowie Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Gesamtrevision.

Der Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung untersteht dem fakultativen Referendum. Dieses kann gestützt auf § 31 des Gemeindegesetzes und § 12 der Gemeindeordnung von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert der Frist von 30 Tagen seit der Publikation im Lenzburger Bezirksanzeiger ergriffen werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 03. März 2025

GEMEINDERAT BIRRWIL